Sachkundenachweis ab 2017

Per 1. Januar 2017 wurde von der Bundesverwaltung das Obligatorium für die Absolvierung des Sachkundenachweises auf eidgenössischer Basis aufgehoben.

Da in der Schweiz jeder Kanton sein eigenes Hundegesetz hat, empfiehlt es sich bei der Anschaffung eines Hundes sich über die kantonalen Vorschriften zu erkundigen. Es gibt immer noch Kantone welche die Absolvierung eines Sachkundenachweises auf kantonaler Ebene vorschreiben.